Arbeitsrecht
Die Kanzlei vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dadurch sind wir mit den einschlägigen taktischen Überlegungen beider Seiten bestens vertraut und können optimal tätig werden.
Für Arbeitgeber besteht das Interesse Rechtssicherheit bereits bei Einstellung von Arbeitnehmern über die arbeitsvertragliche Gestaltung bis hin zu einer etwaigen Abmahnung, Zeugniserteilung, Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu schaffen.
Bei der Beratung von Arbeitnehmern stehen vor allem die Interessenwahrnehmung im Kündigungsschutzprozess, Gehaltsklagen, Abfindungen sowie Zeugniserteilung und Zeugnisprüfung im Vordergrund.
Kurze Fristen machen in vielen Bereichen des Arbeitsrechts rasches Handeln erforderlich. Hinzu kommt, dass das Arbeitsrecht unübersichtlich in einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze geregelt ist. Zögern Sie daher nicht, bei arbeitsrechtlichen Fragen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.