Erbrecht
Richtig vererben ist schwierig.
Um Stress, Geld und Sorgen innerhalb der Familie sowie möglicherweise jahrelange teure Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihren Verwandten und Begünstigten vor Gericht zu vermeiden, beraten wir Sie bereits im Vorfeld bei der Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags, um die Umsetzung Ihres tatsächlichen Willens zu gewährleisten.
Wenn ein Erbfall eingetreten ist, übernehmen wir die Auslegung, Überprüfung oder gegebenenfalls eine Anfechtung von letztwilligen Verfügungen.
Wir sind weiter behilflich bei der Erbscheinserteilung, Erbauseinandersetzung und Testamentsvollstreckung.
Erbrecht und Familienrecht sind eng zusammenhängende Rechtsgebiete, die sich in weiten Teilen überschneiden. Rechtsanwalt Grabner ist Fachanwalt für Familienrecht, so dass hier eine optimale Beratung in Nachlasssachen mit familienrechtlichem Bezug erfolgen kann.
Gerade in Erbangelegenheiten versuchen wir, die Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren abzuschließen. Sollte ein Gerichtsverfahren nicht vermieden werden können, vertreten wir Ihre Rechte und Interessen wunschgemäß und konsequent.
Gerne stehen wir auf diesem Rechtsgebiet für eine Beratung zur Verfügung.