Verkehrsunfallrecht

In Anbetracht der Tatsache, dass praktisch jeder in irgendeiner Form Verkehrsteilnehmer ist, verwundert es nicht, dass gerade auf dem Gebiet des Verkehrsrecht ein hoher anwaltlicher Beratungs- und Tätigkeitsbedarf besteht.

Wir befassen uns mit sämtlichen Problemstellungen, die im Rahmen des Verkehrsrecht auftreten. Hierzu gehört insbesondere das Verkehrsunfallrecht und die damit verbundene Unfallschadenregulierung, aber auch Probleme mit Kfz-Kaufverträgen, Leasingverträgen und Kfz-Reparaturen.

Wir vertreten unsere Mandanten im Rahmen des Anhörungs-, Widerspruchs-, und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr, wie z.B. Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs etc. und in Führerscheinsachen. Rechtsanwalt Grabner ist Fachanwalt für Strafrecht und kann hier sein Fachwissen zu Ihren Gunsten einsetzen.

Selbst dann, wenn Sie Ihre Lage als hoffnungslos einschätzen, sei es aufgrund des Drucks einer Haftpflichtversicherung oder Aussagen Ihres Unfallgegners, so wird nur ein auf dem Gebiet des Verkehrsrecht erfahrener Anwalt hier neutral und objektiv Ihre Aussichten und Ansprüche einschätzen und Sie diesbezüglich beraten können.

Der Auto Club Europa (ACE) hat uns zum Vertrauensanwalt ernannt, Zeichen für unsere Kompetenz, Zuverlässigkeit und Erfolg in der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft erhalten Clubangehörige darüberhinaus eine kostenlose verkehrsrechtliche Erstberatung.